Pflanzenportrait

Polygonatum biflorum – Zweiblütiges Salomonsiegel
auch bekannt als Weißwurz, Gelenkwurz

Zweiblütiges Salomonsiegel (Polygonatum biflorum) stammt aus der Familie Asparagaceae, wächst 80 bis 150 cm hoch und blüht weiß im späten Frühjahr. Verwendung im Ziergarten: Winterharte Gartenstaude für Blumenbeete und Staudengärten, für Gehölzränder und Schattengärten.

Botanik und Herkunft

Botanische Bezeichnung: Polygonatum biflorum

Synonyme: Polygonatum commutatum, Polygonatum giganteum, Polygonatum ovatum

Familie: Asparagaceae

Deutsche Bezeichnungen: Zweiblütiges Salomonsiegel, auch als Weißwurz, Gelenkwurz bekannt

Herkunft und Verbreitung: N-Amerika

Lebenszyklus und Frosthärte von Salomonssiegel

Polygonatum biflorum ist eine mehrjährige Pflanze (perennierend), die in unseren Breiten gut frosthart ist und sich für die Gartenkultur eignet.

Wuchs, Blüte, Blätter und Pflanzenmerkmale

Wuchsform und Wuchshöhe: 80 bis 150 cm hoch, aufrecht bis überhängend, horstbildend

Blütezeit und Blütenfarbe: weiß von Mai bis Juni

Blattwerk und Laub: oval, eiförmig, verkehrt eiförmig, Blattrand: ganzrandig, Blattfarbe: blass- bis mittelgrün

Standort- und Bodenansprüche von Salomonssiegel

Standort: Das Salomonssiegel braucht einen schattigen Platz.

Boden: Sandige, stark durchlässige Böden sind für die Kultur empfehlenswert. Leicht saure bis kalkarme Erde ist zu empfehlen.

Vermehrung von Salomonssiegel

Die Pflanze lässt sich durch Teilung im Frühjahr oder Herbst vermehren.

Pflanzung, Pflege und Pflanzenschutz

Die spätere Pflanzengröße erfordert einen Pflanzabstand von 40 bis 50cm und entspricht etwa 4 bis 5 Pflanzen pro Quadratmeter.

Die Pflanze bevorzugt frische Böden, die nicht unbedingt austrocknen sollten. Je nach Standort und Temperatur ist regelmäßig zu wässern. Fruchtbarer humoser Boden ist ein entscheidender Wachstumsfaktor. Es empfiehlt sich ein Einarbeiten von Kompost und organischen Dünger (z.B. Hornspäne) im Frühjahr.

Hinweis zu Giftigkeit und Unverträglichkeiten

Die Pflanze ist stark giftig und darf keinesfalls eingenommen oder verwendet werden.


Erstellt am 03.11.2011 | Letzte Aktualisierung: 14. August 2016

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